Verkehrszivil- und Verkehrsstrafrecht
RA Böttcher hat langjährige Erfahrung mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall. Die Einholung anwaltlichen Rates in diesen Fällen ist nahezu immer vorteilhaft, da die Haftpflichtversicherungen der Unfallverursacher häufig die berechtigten Ansprüche nicht in voller Höhe erfüllen. Hierdurch gehen häufig ohne Not Ansprüche in drei- oder gar vierstelliger Höhe verloren.
Sollte gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort oder wegen des Vorwurfes des Führens eines Kraftfahrzeuges unter Alkohol- oder Drogeneinfluss eingeleitet werden, stehen wir Ihnen ebenfalls zur Seite. Auch in diesen Fällen ist anwaltliche Unterstützung in nahezu allen Fällen unerlässlich, um gravierende Rechtsfolgen zu vermeiden.