Reiserecht und Fluggastrechteverordnung

RA Böttcher hat umfangreiche Erfahrung in der Bearbeitung von reiserechtlichen Angelegenheiten. Sofern Sie der Ansicht sind, dass Sie berechtigte Ansprüche gegen den Veranstalter oder das Reisebüro stellen können, vereinbaren Sie bitte spätestens binnen 1 Monats nach Beendigung der Reise einen Termin in unserem Büro.

War Ihr Flug verspätet, oder wurde der Flug annulliert oder vorverlegt, beraten wir Sie ebenfalls gerne betreffend möglicher Ansprüche nach der Verordnung Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Fluggastrechteverordnung).

Sie haben eine Rechtsangelegenheit zu klären?

Dann kontaktieren Sie uns!

Anwaltskanzlei Christoph Böttcher
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