Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist ein Schwerpunkt unseres Beratungsangebotes. RA Böttcher hat den Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht mit Erfolg absolviert. Er führt den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ bewusst nicht, um zu dokumentieren, dass keine ausschließliche Spezialisierung auf diesem Rechtsgebiet liegt.
Im Individual-Arbeitsrecht berät und vertritt RA Böttcher Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen u. a. in folgenden Fragen:
- Kündigungsschutz,
- Erstellung, Überprüfung und Änderung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie von Berufsausbildungsverträgen,
- Wirksamkeit von Abmahnungen und Rechtsschutz hiergegen,
- Überprüfung von Arbeitszeugnissen,
- Geltendmachung rückständiger Vergütung,
- Eingruppierung in die richtige Tarif- und Gehaltsklasse,
- Arbeitsvertragliche Fragen bei Betriebsübergang oder Aufspaltung des Unternehmens,
- Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Im kollektiven Arbeitsrecht berät und vertritt RA Böttcher sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer in Fragen des Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrechts sowie des Arbeitskampfs- und Mitbestimmungsrechts.
RA Böttcher vertritt Sie im Streitfall vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie im Bedarfsfall auch vor dem Bundesarbeitsgericht.