Markenrecht
RA Böttcher vertritt Inhaber von eingetragenen und geschützten Marken sowie geschäftlicher Bezeichnungen außergerichtlich und gerichtlich. Sofern Sie feststellen, dass ein anderes Unternehmen zeitlich nach dem Eingang Ihres Antrages auf Registrierung bei dem Patentamt unter der gleichen oder ähnlichen Bezeichnung firmiert, können Unterlassungs-, Löschungs- und insbesondere Schadenersatzansprüche in beträchtlicher Höhe bestehen. RA Böttcher berät Sie in diesen Fragen und beurteilt Ihre Erfolgsaussichten für den Fall einer streitigen Auseinandersetzung.