Miet- und Pachtrecht
In der Bundesrepublik Deutschland besitzt der überwiegende Anteil der Bevölkerung kein Grundeigentum, sondern wohnt zur Miete. Diese Tatsache und eine unübersichtliche Anzahl von Rechtsvorschriften und Verordnungen sind Anlass für häufige Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien. RA Böttcher vertritt auch hier sowohl Vermieter/Verpächter, als auch Mieter/Pächter gleichermaßen mit folgenden Schwerpunkten:
- Sämtliche Fragen rund um die Beendigung von Miet- und Pachtverhältnissen,
- Fragen betreffend Minderung aufgrund Mängeln der Mietsache, hier insbesondere Feuchtigkeit-/Schimmelpilz, Wohnflächenabweichung, Störung des Hausfriedens u. ä.,
- Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen,
- Mieterhöhungen,
- sämtliche Rechtsfragen betreffend des Themas Eigenbedarf.